Fünf Fragen eines Prüfers — welche Systeme, welche Daten, wer hat freigegeben, wer ist geschult, ist eines davon Hochrisiko — und die Antworten, die ein BI-Team heute geben kann. Dieses Kapitel führt in drei Fragen von der Risikoklasse zur Pflichtenliste und zeigt, welche Nachweise ein Agentic-BI-Betrieb nebenbei erzeugt.
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ordnet KI-Systeme nach Risiko: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig, übrig. Ein Agent, der Modelle dokumentiert, Regeln prüft, Reportseiten baut und Migrationen vorbereitet, trifft keine Entscheidung über Personen — er ist in aller Regel kein Hochrisikosystem. Das ändert sich, wenn das Reporting Entscheidungen über Menschen speist: Bonus, Kredit, Personalauswahl, Versicherungstarif. Dann gelten die Pflichten aus Anhang III, und die Frage gehört an die Rechtsabteilung.
Art. 4 gilt unabhängig von der Risikoklasse und schon seit dem 2. Februar 2025: Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Für BI-Teams heißt das: Wer Agenten einsetzt, kann nachweisen, dass die Beteiligten wissen, was ein Sprachmodell kann, was es erfindet und wie eine Antwort zu prüfen ist — je Rolle, mit Datum. Ein Chatverlauf ist kein Nachweis; eine Schulung mit Teilnehmerliste ist einer.
Was für jeden Reporting-Agenten gilt, lässt sich auf einer Seite zusammenfassen: KI-Kompetenz nach Art. 4, eine interne KI-Richtlinie, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit KI-Zusatzvereinbarung, und menschliche Freigabe an definierten Stellen. Die Nachweise dafür — Protokoll je Anfrage, Regelsatz mit Version, Freigabeliste mit Namen, Lineage je Kennzahl — entstehen in einem Agentic-BI-Betrieb mit ABIS nebenbei, nicht am Jahresende als Dokumentation obendrauf.
Fünf Fragen eines Prüfers an ein BI-Team, das seit einem Jahr KI nutzt — und die Antworten, die es heute geben kann.

Kurzantwort und Problem-Schaubild oben sind offen. Das Lösungs-Schaubild mit ABIS und DBI Agentic BI, den vollständigen Text und das Arbeitsmaterial aller Kapitel schalten Sie mit Ihrer Firmen-E-Mail frei — einmal für den ganzen Agentic BI Guide, kein zweites Formular.
In aller Regel nicht: Ein Agent, der Modelle dokumentiert, Regeln prüft und Reportseiten baut, trifft keine Entscheidung über Personen. Hochrisiko nach Anhang III wird es, wenn das Reporting Entscheidungen über Menschen speist — Bonus, Kredit, Personalauswahl, Versicherungstarif. Dann gehört die Einordnung zur Rechtsabteilung. Keine Rechtsberatung.
Ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen, die mit Betrieb und Nutzung befasst sind — seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von der Risikoklasse. Praktisch: eine Schulung je Rolle mit Teilnehmerliste und Datum, die erklärt, was ein Modell erfindet, welche Daten es lesen darf, wie eine Antwort geprüft wird und wer freigibt.
Nach dem Grundtext ab dem 2. August 2026 für Anhang III; mit dem Digital Omnibus (vorläufige Einigung Mai 2026) ab dem 2. Dezember 2027, für Anhang I ab dem 2. August 2028. Welche Fassung am Ende gilt, hängt vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab — vor jeder Projektplanung prüfen. Art. 4 und die DSGVO gelten in jedem Fall schon jetzt.
Protokoll je Anfrage, Regelsatz mit Version, Freigabeliste mit Namen, Lineage je Kennzahl und Schulungsnachweis nach Art. 4. In einem Agentic-BI-Betrieb mit ABIS entstehen diese fünf als Nebenprodukt des Werkzeugs: Agent-Log, Regelversion, Freigabe im Human-in-the-Loop-Prozess, Kontextgraph.
Dass ein Mensch die Ausgaben des Systems verstehen, überwachen und eingreifen kann — im Reporting konkret: Entscheidung über Mockup und Scope, Freigabe jeder Modelländerung, Abnahme gegen Referenzwerte. Das ist der Human-in-the-Loop-Prozess aus Kapitel 5, mit Name und Zeitstempel.
In 30 Minuten gehen wir den Entscheidungsbaum mit Ihnen durch und sagen, welche der fünf Nachweise Sie schon haben — und welche ein Agentic-BI-Betrieb nebenbei liefern würde. Keine Rechtsberatung, aber eine belastbare Vorlage für die Rechtsabteilung.