Die erste Frage jedes Datenschutzbeauftragten: Sieht die KI unsere Daten? Die Antwort hängt nicht vom Modell ab, sondern von der Architektur — was das Haus verlässt, was zurückkommt und was vertraglich festgeschrieben ist.
Ja, KI lässt sich lokal betreiben — ein Sprachmodell läuft auf eigener Hardware, in der eigenen Cloud-Subscription oder bei einem EU-Anbieter ohne Trainingsnutzung. Für Reporting ist die wichtigere Frage aber nicht, wo das Modell läuft, sondern was es zu sehen bekommt. Ein Agent, der ein Power-BI-Modell dokumentiert, prüft oder umbaut, braucht dafür keine einzige Zeile Echtdaten.
Die Architektur, die wir in jedem Projekt einsetzen: Metadaten raus, Ergebnisse rein, Daten bleiben. Der Agent liest Tabellennamen, Spalten, Formeln, Beziehungen und Berechtigungen — die Struktur des Modells. Werte, Kundennamen, Beträge bleiben im Haus. Zurück kommen Vorschläge: eine Dokumentation, ein Regelbefund, ein DAX-Ausdruck, der vor dem Einspielen freigegeben wird.
Vertraglich wird das in einer KI-Zusatzvereinbarung festgeschrieben: nur Metadaten, lückenloses Protokoll jeder Anfrage, Prüfrecht des Auftraggebers, keine Trainingsnutzung. Die zehn Klauseln sind das Arbeitsmaterial dieses Kapitels — und die Grundlage, auf der ein Datenschutzbeauftragter zustimmen kann.
Nicht aus Böswilligkeit, sondern weil der sichere Weg fehlt. Vier Szenen aus einem normalen Dienstag — und die Frage des Datenschutzbeauftragten, die niemand beantworten kann.

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Nicht im Wortsinn, aber im Ergebnis: Läuft das Modell im eigenen Tenant in einer EU-Region, ohne Trainingsnutzung und mit vertraglich zugesicherter Verarbeitung, bleiben die Daten unter Kontrolle des Unternehmens. Für die meisten Reporting-Projekte reicht das; air-gapped on-premises bleibt die Option für höchsten Schutzbedarf.
Weil Dokumentation, Regelprüfung und Umbau auf der Struktur des Modells arbeiten: Namen, Formeln, Beziehungen, Rollen. Ob in der Umsatzspalte 4,2 Millionen oder 7 stehen, ändert nichts an der Frage, ob das Measure korrekt definiert und dokumentiert ist.
Mindestens: Beschränkung auf Metadaten, Protokollpflicht je Anfrage, Prüfrecht, Ausschluss der Trainingsnutzung, Löschfristen, Benennung der Modelle und Anbieter, Verfahren bei Modellwechsel, Rollen und Freigaben, Haftung und Subunternehmer. Die zehn Klauseln sind das Arbeitsmaterial dieses Kapitels.
Wir gehen die zehn Klauseln mit Ihnen durch und zeigen am Architekturbild, was bei Ihnen das Haus verlassen würde — und was nicht.